Sie suchen einen Kleingarten?

Wie bekommen Sie einen Kleingarten bei uns?

Einen Kleingarten pachten? Es ist einfacher, als man denkt und ein Garten kann das künftige Leben einer Familie prägen!

Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtnerinnen oder Kleingärtner zunächst stellen sollten:

Habe ich denn Lust, auch im Garten zu arbeiten (also Hände schwarz und Buckel krumm?),
Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die ein Garten stellt?
Werden mein Partner, meine Kinder auch mitmachen?
Bin ich bereit, auch aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?


Alle Fragen oder wenigstens drei davon mit „ja” beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.

Der Rest ist mehr oder weniger nur noch Formsache:

So können Sie Mitglied werden

Mit einem der Vorsitzenden des Kleingartenvereins an einem unserer Sprechtage oder auch telefonisch einen Gesprächstermin vereinbaren. Anschließend können Sie einen Aufnahmeantrag in die Warteliste ausfüllen. Mitglied kann bei uns jeder werden, der sich verpflichtet die Parzelle zu pflegen, die Auflagen der Gartenordnung, des Pachtvertrags und der Vereinssatzung einzuhalten. Besonders freuen wir uns über junge Familien mit Kindern, denen so das Wachsen und Werden in der Natur gezeigt werden kann.

Gartenvergabe

Sie können sich jederzeit beim Vorstand über die Gärten informieren, die zur Übergabe anstehen. In der Regel werden die Gartenparzellen ab etwa Oktober (manchmal auch schon früher) frei und durch den Vorstand den Anwärtern angeboten. Sie erfahren bei einem Besichtigungstermin mit dem abgehenden Pächter den Preis, also die Ablösesumme für die Parzelle und wenn alles passt, steht einer Mitgliedschaft nichts mehr im Wege. Bei der Vergabe werden auch Wünsche und soziale Belange berücksichtigt.

Ablöse

In allen unseren Gärten steht bereits eine Gartenlaube mit Stromanschluss. Die gesamte Parzelle (Pflanzen und Laube) wird vom Verein durch eigens geschulte Fachkräfte bewertet (Wert-Ermittlung). Je nach Alter und Zustand der Laube und der Gartenparzelle errechnet sich die Ablösesumme. Mit der Bezahlung erhält das neue Mitglied einen vorläufigen Pachtvertrag, der nach einer Probezeit in einen endgültigen Vertrag umgewandelt wird.

Kosten

Bei einem Kleingarten fallen natürlich auch laufende Kosten an. Die laufenden Unkosten, die sich aus Mitgliedsbeitrag, Pachtzins, Wassergeld, Stromkosten sowie der Grundversicherung (nur gegen Feuer) zusammensetzen, betragen pro Jahr etwa 180,- Euro. Für Ihr „grünes Reich” also weniger als 50 Cent am Tag.
Eine zusätzliche Versicherung der Gartenlaube ist daher dringend anzuraten. Planen Sie rund 50,- bis 100,- Euro pro Jahr dazu ein. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Versicherungen - Kollektivversicherung auf „www.gartenfreundebremen.de/”.

Gemeinschaftsarbeit

Wir, die Kleingartenmitglieder pflegen die Gemeinschaftsanlagen und Gemeinschaftseinrichtungen!

Kurz gesagt: Jeder von uns muss ran, ob nun zwanzig, sechzig oder über achtzig. Der Verein legt fest, wie viele Stunden jährlich geleistet werden müssen, um die Anlagen in Ordnung zu halten. Im Moment sind acht Stunden von den Mitgliedern des Vereins für diese Arbeiten zu erbringen. Dazu wird jährlich ein neuer Mäh- und Pflegeplan für die Anlage erstellt. Terminwünsche können dabei im Vorfeld berücksichtigt werden. Wird die Gemeinschaftsarbeit ausnahmsweise einmal nicht erbracht, wird ein Ersatzbetrag (10 Euro pro Stunde) verlangt.

Hinweis zum Urheberrecht: Teile des Textes stammen vom Schrebergartenverein Rüsselsheim e.V.

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